Der Ortsvorsteher
Mit Beschluss vom 5. April 2011 hat der Rat der Stadt Vienenburg mit Ablauf der Wahlperiode zum 30. Oktober 2011 die bisherigen Ortsräte in den Ortschaften Immenrode, Weddingen, Lengde, Wiedelah und Lochtum aufgelöst. Gleichzeitig wurde beschlossen, jeweils für die genannten Ortsteile sowie für die Kernstadt Vienenburg mit Beginn der neuen Wahlperiode zum 1. November 2011 Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher einzusetzen.

Die gesetzlichen Regelungen zu den Ortsvorstehern finden sich in § 98 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Danach wird auf Vorschlag der Fraktion, die im betreffenden Ortsteil bei der Wahl der Ratsmitglieder (Kommunalwahl) die meisten Stimmen hat, die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher vom Rat bestimmt.

Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher kann jede oder jeder in der Ortschaft wohnende Einwohnerin oder Einwohner sein. Diese Funktion kann auch von einem Ratsmitglied oder einer bzw. eines Gemeindebediensteten wahrgenommen werden.

Ortsvorsteher haben die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde - Rat, Verwaltungsauschuss und Bürgermeister/in - zur Geltung zu bringen.

Für die Gemeindeverwaltung haben die Ortsvorsteher/innen sogenannte Hilfsfunktionen, die vom Rat definiert werden, zu erfüllen und sie stehen den Einwohner/innen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Ortsvorsteher/innen können in allen der Ortschaft betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und haben Auskunfts- und Anhörungsrechte wie ein Ortsrat, haben aber statt dessen keine Entscheidungsrechte.

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Rat der Stadt Vienenburg folgenden Ortsvorsteher für Weddingen bestimmt:
 
Gerd Schäfer
Weddingen
Am Schulgarten 6
38690 Goslar
ortsvorsteher@weddingen.de